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Satzung - § 2

Stiftungszweck

i) mildtätiger Zwecke im Sinne von § 53 Nr. 1 und 2 AO 2. Die Stiftungszwecke werden insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht: a) Durchführung sportlicher und kultureller Veranstaltungen b) Sportliche, schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung, unter anderem mittels Durchführung von Seminaren und Kongressen c) AustauschmitausländischenSportlernundSportorganisationen,dieBetreuung undUnterrichtungausländischerSportlersowiedieFörderungdesMiteinanders und der sozialen Integration in die Gesellschaft d) UnterstützungvonProjektenzurUnterstützungbedürftigerPersonenimIn-und Ausland, insbesondere in Fortführung und Weiterentwicklung vorhandener Maßnahmen der Mexico-Hilfe e) Unterstützung von Projekten zur Unterstützung bedürftiger Personen in Osteuropa f) Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifikation von hilfsbedürftigen Kindern und jungen Menschen im In- und Ausland, vor allem durch konkrete Lebenshilfe (z. B. Ausbildungspatenschaften) g) Unterstützung der Errichtung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Einrichtungen, die den vorgenannten Aufgaben dienen h) Hilfe in sozialen Notlagen für den in § 53 Nr. 1 und 2 AO genannten Personenkreis EBS_Satzung_2014.indd 5 26.11.14 17:18 EBS_Satzung_2014.indd 526.11.1417:18

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