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SHS Jahresbericht 2015 - Stiftungsarbeit: Transparenz und Seriosität sind selbstverständlich

Aufwendungen im Jahr 2015: Behindertenfußball 292.066 € Resozialisierung 54.756 € Schule und Verein (Förderung des Fußballs) 132.372 € Soziale Betreuung (DFB-Sozialwerk) 109.079 € Öffentlichkeitsarbeit/Andenkenpflege 87.229 € Verwaltungskosten 144.886 € 10 Seit ihrer Errichtung nimmt die DFB- Stiftung Sepp Herberger im Auftrag des DeutschenFußball-Bundes(DFB)verschie- dene Aufgaben wahr. Die gleichen sport- politischenEntscheidungsträgergarantie- ren eine enge Verzahnung der Stiftungs- und Verbandsarbeit. Transparenz und Seriosität sind dabei selbstverständlich. TobiasWrzesinskiberichtetüberAufgaben und Führung der Stiftung sowie über die Finanzen und Rechenschaftslegung. DiegemeinnützigeStiftungdesbürgerlichen RechtswurdeanlässlichderVollendungdes 80. Lebensjahres Sepp Herbergers am 28.März1977inMannheimderÖffentlich- keitvorgestellt. DerDeutscheFußball-Bund (DFB)schufmitderErrichtungeinStiftungs­ werkzurFörderungundEntwicklungdesFuß­ ballsportsundzursozialenBetreuung–der Verband widmete die Einrichtung seinem früheren Nationaltrainer Sepp Herberger. Bis heute ist der DFB der Sepp-Herberger- Stiftungengverbunden. Herbergerselbst erklärtezusammenmitseinerFrauEvadie Stiftung zur Alleinerbin und vermachte der Einrichtung sein Privatvermögen. Als „Tochter-Gesellschaft“ nimmt die Stif- tung verschiedene Satzungsaufgaben des Deutschen Fußball-Bundes wahr. So ist es gemäß § 4 Nr. 3 der DFB-Satzung Zweck undAufgabedesVerbandes,gesellschafts- politische Aspekte mit den Möglichkeiten desFußballsangemessenzuunterstützen. Hierzu zählt insbesondere die Förderung des Behindertenfußballs (§ 4 Nr. 3c) sowie die Resozialisierung von Strafgefangenen (§ 4 Nr. 3g). Beide Aufgaben sind in der Sepp-Herberger-Stiftunginstitutionalisiert und werden von dieser wahrgenommen. Das der Einrichtung angeschlossene DFB- Sozialwerk kümmert sich um in Not gera- tene Mitglieder der oft zitierten Fußball­ familie und erfüllt hier § 4 Nr. 4c der DFB-Satzung. Nebenbei: In diesem Sektor wird bis heute das hinterlassene Privat­ vermögenderEheleuteHerbergerverwen- det, um bedürftigen Menschen zu helfen. DieengeVerbundenheitzwischenStiftung und Stifter spiegelt sich in den Führungs- gremienwider.DiesportpolitischenVerant­ wortungsträgersindhierunddortidentisch. VorsitzenderderStiftungistderamtierende DFB-Vizepräsident für Sozial- und Gesell- schaftspolitik. Der DFB-Schatzmeister ver- antwortetdieFinanzen.Zusammenmitdem GeschäftsführerundzweimitBeschlussdes DFB-Präsidiums kooptiertenBeisitzernbilden die Genannten den Stiftungsvorstand. Der Vorstandentscheidetinallengrundsätzlichen AngelegenheitennachMaßgabederSatzung undineigenerVerantwortungundführtdie laufendenGeschäfte.BeiRechtsgeschäften gilt das Vier-Augen-Prinzip: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam dieStiftung(§12Nr.2derStiftungssatzung). Die Führung des Kuratoriums, dem stif- tungsinternen Aufsichtsgremium, obliegt gemäߧ7 Nr.2derStiftungssatzungdem jeweiligen DFB-Präsidenten. Insgesamt besteht das Gremium aus bis zu 25 Perso- nen, die mit Ausnahme des Vorsitzenden und des DFB-Generalsekretärs als dessen Stellvertreter (je geborene Mitglieder) jeweilsdurchBeschlussdesDFB-Präsidiums in das Kuratorium berufen werden. Die AmtszeitbeträgtdreiJahreundrichtetsich nachderDFB-Legislaturperiode.DasKura­ torium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen der Stiftungs­ gesetze und der Stiftungssatzung. Seine Aufgaben sind insbesondere die Genehmi- gungdervomVorstanderarbeitetenRicht­ linien zur Erfüllung des Stiftungszweckes, die Genehmigung des jährlichen Haus­ haltsplanes,desJahresabschlussesunddes Tätigkeitsberichtes sowie die Entlastung desVorstandes.DieMitgliederdesVorstan- des und des Kuratoriums sind in der Regel ehrenamtlich tätig. Es gilt § 7 der DFB- Finanzordnung.Hauptamtlichbeschäftigte die Stiftung im Jahr 2015 zwei Mitarbeiter inVollzeitunddreiweitereaufHonorarbasis. Finanzierung und Rechenschaft DieStiftungistzurErfüllungihrerAufgaben auf laufende Zuwendungen angewiesen. Der Jahreshaushalt kann nicht allein aus ZinserträgendesGrundstockvermögensin Höhevon530.000Eurofinanziertwerden. Wesentlich für die Stiftungsfinanzierung ist dabei das „Benefiz-Länderspiel“. Aus dem Ertrag dieses weltweit einzigartigen „FußballfestsfürdengutenZweck“kommen alle zwei Jahre rund 250.000 Euro der Stiftungzugute.Darüberhinauserhältdie ältestedeutscheFußballstiftungvonjeder Eintrittskarte, die über alle Altersklassen hinweg für ein Länderspiel oder ein DFB- Pokalspiel im Männer- und Frauenbereich verkauft wird, einen prozentualen Anteil. Bei A-Länderspielen der Männer ist es aktuell beispielsweise pro Eintrittskarte 1 Euro.AufdieseWeisefließenproJahretwa 200.000EuroindieStiftungskasse.Hinzu kommen weitere freiwillige Spenden des DFB,vonPrivatpersonenundUnternehmen. Mit dem Verein „Freunde der National- mannschaft des Deutschen Fußball-­ Bundes e. V.“ wurde bereits 1978 eine Institutiongeschaffen,diezurFinanzierung der Sepp-Herberger-Stiftung bis heute entscheidend beiträgt. Einziger Zweck des Vereins, der einst von Freunden und Vertrautendes„Chefs“gegründetwurde, ist es, die Arbeit der Traditionsstiftung durchMittelzuwendungenzuunterstützen. Etwa160MitgliederzähltderFörderverein derzeit. Die Mindestspende liegt bei 800 Euro pro Jahr. Die Stiftung erhält so jähr- lich mehr als 130.000 Euro. Die Buchhaltung der Stiftung wird durch ein externes Unternehmen betreut. Der Jahresabschluss wird freiwillig durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und testiert. Die Berichte werden dem Kuratorium vorgelegt und sind die Basis für die Entlastung des Vorstandes für das jeweilige Geschäftsjahr. Die Stiftung legt zudem im Rahmen der gesetzlichen Vor- gabenalleDokumenteundUnterlagenzur Prüfung der staatlichen Stiftungsaufsicht unddenFinanzbehördenvor.Transparenz und Seriosität sind selbstverständlich – dafürstehennichtnurderDeutscheFußball- Bund und der Name Sepp Herberger. Weitere Informationen unter www.sepp-herberger.de/stiftung Stiftungsarbeit: Transparenz und Seriosität sind selbstverständlich

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