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Satzung - § 7

Stiftungsvorstand

8 § 7 Stiftungsvorstand 1. Der Vorstand besteht aus: a) dem Vorsitzenden b) dem geschäftsführenden Vorsitzenden c) dem Schatzmeister d) dem Geschäftsführer e) bis zu drei durch das DFB-Präsidium bestellten Beisitzern 2. Der Vorsitzende des Vorstandes (Nr. 1a) ist der Namensgeber der Stiftung, Dr. h.c. Egidius Braun. Im Falle seines Ausscheidens übernimmt der geschäfts- führende Vorsitzende den Vorsitz des Vorstandes. 3. Geschäftsführender Vorsitzender (Nr. 1b) ist der jeweilige Vizepräsident für Sozial- und Gesellschaftspolitik des DFB. Er ist zugleich Vertreter des Vorsitzenden und wird seinerseits vom Schatzmeister (Nr. 1c) vertreten. Die Amtszeit des geschäftsführenden Vorsitzenden endet mit dem Ablauf des DFB-Amtes. 4. Der Schatzmeister (Nr. 1c) ist der jeweilige Schatzmeister des DFB. Seine Amtszeit endet mit dem Ablauf des DFB-Amtes. 5. Die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers (Nr. 1d) erfolgen durch den Vorsitzenden des Kuratoriums (§ 10, Nr. 2 Satz 1) und einen Stellvertreter (§ 10, Nr. 3). Die Abberufung ist jederzeit aus wichtigem Grund möglich. Mit der Abberufung endet das Amt des Geschäftsführers. 6. Nimmt der geschäftsführende Vorsitzende des Vorstandes (Nr. 1b) und/oder der Schatzmeister (Nr. 1c) sein Amt nicht an oder legt es nieder, ohne auch gleichzeitig sein Amt im DFB zu verlieren, bestimmt das DFB-Präsidium den geschäftsführenden Vorsitzenden bzw. den Schatzmeister. Deren Amtszeit endet mit dem Ablauf des DFB-Amtes des ausgeschiedenen Mitglieds. EBS_Satzung_2014.indd 8 26.11.14 17:18 EBS_Satzung_2014.indd 826.11.1417:18

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