Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Satzung - § 11 / § 12

Aufgaben und Beschlussfassung des Kuratoriums · Satzungsänderung

12 § 11 Aufgaben und Beschlussfassung des Kuratoriums 1. Das Kuratorium berät, unterstützt und überwacht den Vorstand im Rahmen des Stiftungsgesetzes und dieser Stiftungssatzung, um den Willen des Stifters so weit wie möglich zu erfüllen. Seine Aufgaben sind insbesondere: - Empfehlungen für die Verwaltung des Stiftungsvermögens - Empfehlungen für die Verwendungen der Stiftungsmittel - Genehmigung der vom Vorstand erarbeiteten Richtlinien für die Gewährung von Stiftungsmitteln - GenehmigungdesHaushaltplanes,derJahresrechnungunddesTätigkeitsberichtes - Entlastung des Vorstandes 2. Das Kuratorium ist bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter mit einer Einladungsfrist von drei Wochen und der Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen. Eine außerordentliche Sitzung ist einzuberufen, wenn mindestens fünf Mitgliederdes Kuratoriums oder der Vorstand dies verlangen. 3. Die Mitglieder des Vorstandes können an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teilnehmen. 4. Für die Beschlussfassung des Kuratoriums bzw. von Kuratorium und Vorstand gemeinsamgilt§9derSatzungentsprechend.DasKuratoriumkannsicheine Geschäftsordnung geben. § 12 Satzungsänderung 1. Die Organe der Stiftung können Änderungen der Satzung beschließen, wenn diese den Stiftungszweck nicht berühren und die ursprüngliche Gestaltung der Stiftung nicht wesentlich verändern oder wenn sie die Erfüllung des Stiftungszweckes erleichtern. EBS_Satzung_2014.indd 12 26.11.14 17:18 EBS_Satzung_2014.indd 1226.11.1417:18

Übersicht